Sehr geehrter Kundinnen, sehr geehrte Kunden,

entsprechend eines von der Berufsgenossenschaft des Friseurhandwerks erarbeiteten Arbeitsschutzstandards gilt in den Salons demnächst bis auf Weiteres eine Maskenpflicht für Mitarbeiter und Kunden. Utensilien wie Kämme und Scheren müssen nach jedem Kunden gereinigt werden. Außerdem bleiben Arbeiten in der Nähe des Gesichts, wie Augenbrauen zupfen, Gesichtskosmetik, Rasieren oder Bartpflege untersagt.

Kunden oder Mitarbeiter mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen nicht in den Salon. Zur Nachvollziehbarkeit möglicher Ansteckungsketten müssen zudem die Kontaktdaten der Kunden dokumentiert werden. Das siebenseitige Papier der Berufsgenossenschaft sieht außerdem vor, dass Haare vor dem Frisieren gewaschen werden müssen. Selbst föhnen – wie manche Salons es sonst anbieten – dürfen die Kunden ebenfalls nicht mehr.

Unser Leitfaden gibt Auskunft über die am Montag, dem 4. Mai 2020 geltenden Verhaltensregeln.

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